Strasse ins Erstfeldertal – Installation Alarmanlage ermöglicht partielle Öffnung
Die Strasse ins Erstfeldertal ab Ribiberg bis Stutz ist für das Befahren durch die Anwohnerschaft, Bewirtschafter und Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie den Taxibetrieb freigegeben. Dies wird durch die Installation einer Alarmanlage ermöglicht. Für den Langsamverkehr (Fussgänger, Fahrrad, Töfli etc.) bleibt die Sperrung aufrechterhalten. Tagesbewilligungen für das Befahren der Talstrasse sind weiterhin nicht erhältlich.
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